Über die Absicht berichtete MTD-Instant bereits. Nun hat die Europäische Kommission am 3. April offiziell einen Vorschlag angenommen, mit dem der Geltungsbeginn der EU-Medizinprodukteverordnung um ein Jahr auf 26. Mai 2021 verschoben werden soll. Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen und Wirtschaftsakteure sollen so der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie Vorrang geben. Um einen wirksamen Rechtsrahmen zu gewährleisten, werden auch die Richtlinien über aktive implantierbare medizinische Geräte und über Medizinprodukte um ein Jahr verschoben. Der Geltungsbeginn der Verordnung über Invitro-Diagnostika bleibt hingegen beim 26. Mai 2022.
Quelle: MTD-Instand 15/2020, MTD-Verlag Amtzell